
Die Haftungsfrage bei Schadensfällen durch undichte Gasleitungen
Gasleitungen sind aus hochwertigem Material hergestellt, dennoch lassen sich Altersschäden, Undichtigkeiten und Rost nicht ganz vermeiden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gasleitungen durch Decken und Wände führen oder in feuchten und unbelüfteten Räumen verlegt sind. Zweckentfremdet als Aufhängung für Kleidung und Fahrräder wird die Gasleitung über Gebühr belastet. Es können unentdeckte Schäden entstehen, die Risiken bergen.
Gebäudeeigentümer sind bereits mit dem Abschluss eines Gaslieferungsvertrages zur sachkundigen und regelmäßigen Überprüfung der Hauptgasleitungen verpflichtet (§12 Abs.2 AVBGasV). Diese Sicherheitsprüfung bietet Ihnen eine weitreichende rechtliche Absicherung. Unsere Prüfprotokolle und Prüfsiegel beweisen, dass Sie Ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind. Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Mietern und Dritten im Rahmen der Prüfungs- und Instandhaltungspflicht (§§ 536 u. 538 BGB) sowie der Allgemeinen Verkehrssicherheitspflicht (§§ 823 u. 847 BGB) können so wirksam entkräftet werden.
Experten empfehlen einmal pro Jahr eine Sicht- und spätestens alle 10 - 12 Jahre eine umfassende technische Prüfung Ihrer Hauptgasleitungen. Bei älteren Gebäuden oder schlechtem Zustand der Leitungen sollte sogar alle 5 Jahre geprüft werden. Diese Prüfung bietet Ihnen noch weitere Vorteile:
Vermeidung von unnötigen Sanierungskosten durch die Früherkennung von Schäden
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Unabhängige technische Expertise
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Höhere Sicherheit für die Mieter
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Steigerung der Wohnqualität durch Erhöhung der Betriebssicherheit
Wir führen diese Überprüfung nach TRGI (Technische Regeln der Gasinstallation 1986/96) unter Verwendung modernster Computermesstechniken für Sie schnell, sauber und kostengünstig aus. Unsere Herren Dipl.-Ing. Stefan Radtke (Tel.: 916 000 38) und Marc Sieber (Tel.: 916 000 27) beraten Sie gerne und erstellen auf Wunsch ein detailliertes Angebot.
Unsere Sicherheitsinitiative umfasst folgende Leistungen:
Grundkosten für ein Wohngebäude 3 bis 20 Wohneinheiten
| Kosten je Objekt |
| 1.0 |
Feste einmalige Grundkosten je Objekt incl. der Mieterbenachrichtigung Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten (WE) |
€ 231,00 |
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| Kosten je Gas versorgte WE (für 20 WE) |
| 2.0 |
Erfassung der Wohnungslage, Nutzer, Gaszählernummer und –stand |
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| 3.0 |
Messcomputer mit Gasrohrnetz verbinden und einrichten |
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| 4.0 |
Prüfzeit des Gerätes (vorgegebene Messzeit 10 min) |
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| 5.0 |
Gassicherheit Hausschau, einschl. Gasspürverfahren mit neuester Technologie |
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| 6.0 |
Rückbau des Rohranschlusses und der Messgeräte |
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| 7.0 |
Wiederinbetriebnahme der Gasleitung in der WE |
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| 8.0 |
Auswertung der Ergebnisse, Dokumentation der Ergebnisse sowie Erstellung eines ggf. erforderlichen Mängelprotokolls |
€ 902,00 |
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| Kosten je Gassteigestrang (bei 5 Strängen) |
| 9.0 |
Messcomputer mit Gasrohrnetz verbinden und einrichten |
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| 10.0 |
Prüfzeit des Gerätes (vorgegeben 10 min) |
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| 11.0 |
Gassicherheit Hausschau, einschl. Gasspürverfahren mit neuester Technologie |
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| 12.0 |
Rückbau des Rohranschlusses und der Messgeräte |
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| 13.0 |
Auswertung der Ergebnisse, Dokumentation der Ergebnisse sowie Erstellung eines ggf. erforderlichen Mängelprotokolls |
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| 14.0 |
Kellerleitung und Stränge wieder in Betrieb nehmen |
€ 412,00 |
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Gesamtkosten für das Objekt |
€ 1.545,00 |
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| Somit betragen die Gesamtkosten je Wohneinheit € 77,25 |
| alle Preise inkl. Mehrwertsteuer, Änderungen vorbehalten (Stand Januar 2007). |
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Ersparen Sie sich unnötige Kosten und Risiken.
Fordern Sie noch heute unser Angebot an !
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